Schulträger und Schulverwaltung
Rechts- und Wirtschaftsträger der Albrecht-Strohschein-Schule ist der Verein für heilende Erziehung und Therapie auf der Grundlage anthroposophischer Menschenkunde e. V.
Mitglied oder förderndes Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche den Zweck des Vereins fördern bzw. unterstützen will.
Der durch die Mitgliederversammlung gewählte Vorstand, setzt sich zusammen aus Vereinsmitgliedern aus der Elternschaft, aus Vereinsmitgliedern aus der Mitarbeiterschaft sowie weiteren Vereinsmitgliedern. Der Vorstand vertritt den Verein und trägt die Verantwortung für die rechtlichen und wirtschaftlichen Belange der Schule. Die finanzielle Ausstattung erhält die Schule nach dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz und durch die Schulgeldbeiträge der Eltern.
Unserer Schule ist eine Schule in privater Trägerschaft, die nach dem Prinzip der Selbstverwaltung geführt wird. Neben dem originären Lehrauftrag nimmt jede Kollegin und jeder Kollege Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung war.
Der Vorstand hat zur Durchführung seiner Aufgaben eine Geschäftsführerin, sowie eine Verwaltungsmitarbeiterin eingestellt.
Das Kollegium führt, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführerin und der Verwaltungsmitarbeiterin, seine Tätigkeiten im Sinne freier unternehmerischer Verantwortung, Initiativkraft und Selbständigkeit aus.
Zu diesem Zweck findet wöchentlich auch eine Konferenz des Gesamtkollegiums statt.